© Yvonne Schweizer
     
     
     
     
     
 
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F.C.I. - Rasseneinteilung
Der Collie gehört zur Gruppe 1: Hüte- und Treibhunde
   
Klasseneinteilung
Welpen-Klasse (WK) 3 - 6 Monaten
Jüngstenklasse 6 – 9 Monate
Jugendklasse 9 – 18 Monate
Zwischenklasse 15 – 24 Monate
Offene Klasse ab 15 Monate
Championklasse*: ab 15 Monaten
Veteranen-Klassen ab 8 Jahren
   
*In der Champion-Klasse können Hunde ausgestellt werden, die bereits den Titel „Internationaler Schönheits-Champion“ der FCI oder einen von der FCI bzw. von einem Landesverband anerkannten nationalen Schönheits-Champion-Titel (z.B. Schweizer Schönheits-Champion, VDH-Champion) errungen haben.
Der betreffende Titel muss beim Einsenden des Meldescheines (Stichtag: Versanddatum bzw. Poststempel) an die AL bereits homologiert sein. Kopien der Belege sind der Anmeldung beizulegen
   
Homologation des Titels „Internationaler Schönheits-Champion“ der FCI

Der Titel „Internationaler Schönheits-Champion“ wird auf Antrag des jeweiligen Landesverbandes durch die FCI homologiert und zwar für:

  • Hunde, die gemäss Liste der FCI keiner Arbeitsprüfung unterworfen sind, wenn sie vier CACIB in drei verschiedenen Ländern unter mindestens drei verschiedenen Richtern erhalten haben.
  • Zwischen dem ersten und letzten der vier erforderlichen CACIB muss
    ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens 366 Tagen liegen.
   
Homologation des Titels „Schweizer Schönheits-Champion“ der SKG

Der Titel „Schweizer Schönheits-Champion“ wird von der SKG verliehen und zwar für:

  • Hunde, die vier CAC unter mindestens drei verschiedenen Richtern
    an schweizerischen Ausstellungen gemäss Art. 1.1 und Art. 1.21 AR
    erhalten haben, davon mindestens zwei an Ausstellungen gemäss
    Art. 1.1 AR.
  • Für die Homologation des Titel „Schweizer Schönheits-Champion“ muss
    zwischen der ersten und der letzten der vier erforderlichen Anwartschaften
    für das CAC ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens 366 Tagen liegen.
   
Homologation des Titels „Schweizer Jugend-Schönheits-Champion“ der SKG
Hunde, die in der Jugendklasse (9 bis 18 Monate) drei Jugend-CAC unter mindestens zwei verschienen Richtern an schweizerischen Ausstellungen gemäss Art. 1.1 und Art. 1.21 AR erhalten haben, davon mindestens eines an Ausstellungen gemäss Art. 1.1 AR.
   
Homologation des Titels „Schweizer Veteranen-Schönheits-Champion“ der SKG
Hunde, die in der Veteranenklasse (ab 8 Jahren) drei Veteranen-CAC unter mindestens zwei verschiedenen Richtern an schweizerischen Ausstellungen gemäss Art. 1.1 und Art. 1.21 AR erhalten haben, davon mindestens eines an Ausstellungen gemäss Art. 1.1 AR.
 
Links zu den Reglementen der SKG
- Reglement für Hunde-Ausstellungen (AR)
- Ausführungsbestimmungen zum Reglement für Hunde-Ausstellungen (AB/AR)
- Weisungen für die Durchführung von Hunde-Ausstellungen mit Genehmigung der SKG
   
   
   
Rasseneinteilung
Klasseneinteilung
Internationaler Chmpion
Schweizer Champion
Schweizer Jugend Champion
Schweizer Veteranen Campion
Ausstellungs-Reglemente SKG
 
 
 

 

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